Allgemeine Geschätsbedingungen

Version 1.0., Januar 2022

1. Umfang und Inhalt der Leistungen

1.1. SEITENWERKSTATT verfügt über spezifisches Know-How und Erfahrung in der Entwicklung von Webseiten und digitalem Marketing und bietet in diesen Bereichen entsprechend spezialisierte Dienstleistungen und Beratungen an. Die spezifischen von SEITENWERKSTATT zu erbringenden Leistungen werden jeweilig in einem Einzelauftrag zwischen den Parteien geregelt und können umfassen:

  • Gegenstand und Art der Leistung

  • Inhalt der geplanten Projekte

  • Beginn und Dauer der Leistungserbringung

  • allfällige Mitwirkungspflichten des Kunden

  • Vergütung und Zahlungsbedingungen

1.2. Der Einzelauftrag kommt zu Stande, indem der Kunde ein entsprechendes Angebot für einen Einzelauftrag unterzeichnet und/oder via Email schriftlich bestätigt.

1.3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil eines Einzelauftrags. Im Falle eines Widerspruches zwischen einem Einzelauftrag und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, geht die Regelung im Einzelauftrag vor.

2. Immaterialgüter- und Nutzungsrechte

2.1. Sofern im Einzelauftrag nicht etwas anderes vereinbart, verbleiben sämtliche immateriellen Rechte, wie Urheberechte (Copyrights), Markenrechte, allfällige Patentrechte, Umsetzungen und Programme (nachfolgend: die „Arbeitsresultate“) bei SEITENWERKSTATT.

2.2. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Entschädigung erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte der von SEITENWERKSTATT realisierten Arbeitsresultate für den vereinbarten Verwendungszweck, jedoch nicht auf Dritte übertragbar. Das Nutzungsrecht durch den Kunden muss gewährleistet sein, auch wenn die Idee andernorts generiert wurde. An rechtlich nicht geschützten Ideen, Verfahren und Methoden bleiben beide Vertragspartner nutzungs- und verfügungsberechtigt. Für den Kunden erworbene Softwarelizenzen verbleiben auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in dessen Eigentum. Weitergehende Verwendungen sind nur nach Absprache mit SEITENWERKSTATT zulässig.

2.3. Insbesondere Änderungsrechte, wie das Recht Arbeitsresultate zu skalieren, sowie kommerzielle Verwertungsrechte, wie Weiterlizenzierungsrechte, verbleiben vollumfänglich bei SEITENWERKSTATT. Die Herausgabe von Source Codes und offener Dateien erfolgt nur auf Grund einer gesonderten Vereinbarung und entsprechender Vergütung. Zweckfremde Verwendung von geschützten Arbeitsresultaten ohne Zustimmung durch SEITENWERKSTATT stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.

2.4. SEITENWERKSTATT behält sich in jedem Fall das Recht vor, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche sie eingebracht, bzw. allein oder zusammen mit dem Kunden erworben oder entwickelt hat, bei der Erbringung weiterer Dienstleistungen ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden.

2.5. Soweit die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung den Erwerb von Lizenzen durch den Kunden erfordert, werden die Parteien hierüber einen gesonderten Lizenzvertrag abschliessen.

3. Referenznennung

3.1. SEITENWERKSTATT behält sich das Recht vor, den Kunden als Referenzkunden namentlich aufzuführen, sowie die erstellten Werke auf den eigenen Kanälen wie der eigenen Webseite, Instagram, Facebook, Twitter, YouTube, TikTok usw. zu veröffentlichen, inkl. Verwendung des Kunden-Logos und Hinweise auf Erfahrungen mit dem Kunden.

3.2. Als Ausdruck der Qualität behält sich SEITENWERKSTATT das Recht vor, die eigene Signatur auf den Arbeitsresultaten des Kunden zu platzieren. Bei Webseiten namentlich im Sourcecode, im Footer und/oder Impressum.

4. Vergütung

4.1. Sofern im Einzelauftrag nicht verbindlich etwas anderes vereinbart wird, gelten für den Kunden grundsätzlich die nachfolgenden Vergütungs- und Zahlungskonditionen.

4.2. Vergütung nach Aufwand nach den aktuellen Honoraransätzen von SEITENWERKSTATT (siehe separate Leistungsbeschreibung).

4.3. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Rechnungsstellung.

4.4. Eine Vorauszahlung von 50% wird jeweils zu Projektbeginn in Rechnung gestellt.

4.5. Bis zum vollständigen Eingang der Zahlung bleiben die Arbeitsresultate selbst und die an ihnen bestehenden Rechte (namentlich die Nutzungsrechte), Eigentum von SEITENWERKSTATT.

4.6. Das Ausarbeiten von Konzepten und Projektvorschlägen ist ohne ausdrückliche, anderslautende Vereinbarungen entgeltlich.

4.7. Unterlagen werden generell elektronisch kostenlos zur Verfügung gestellt (papierlos). Unterlagen in Papierform und deren Versand werden zum üblichen Tarif verrechnet.

4.8. Nicht im Honorar von SEITENWERKSTATT inbegriffen sind folgende Aufwendungen:

  • Ausserordentliche Barauslagen, Spesen und Vergütungen im Zusammenhang mit Reisen und Veranstaltungen ausserhalb der Schweiz.

  • Leistungen Dritter, die mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erfolgt sind

  • Übersetzungsarbeiten

  • Hosting und Betrieb von Webseiten (Lizenzen)

4.9. Bei Streichung oder massiver Kürzung (über 50%) des vereinbarten Auftragsvolumens kann SEITENWERKSTATT dem Kunden 20% des Auftragsvolumens in Rechnung stellen.

4.10. Wird ein in Auftrag gegebenes Projekt vom Kunden gestoppt, verschoben oder nicht mehr abgeschlossen (ab 20 Arbeitstage Inaktivität), und hat SEITENWERKSTATT bereits mit den Arbeiten begonnen, werden diese nach Aufwand in Rechnung gestellt, unter Vorbehalt von Abs. 4.5.

5. Geschäftsgeheimnis

5.1. Die Parteien vereinbaren, die nicht öffentlichen Informationen über die jeweilig andere Partei, welche sie im Rahmen ihrer Vertragsbeziehung erlangen, als Geschäftsgeheimnisse zu behandeln.

5.2. Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1. SEITENWERKSTATT gewährleistet, dass die vertraglichen Leistungen sorgfältig und gemäss den Vereinbarungen in den jeweiligen Einzelaufträgen erbracht werden. SEITENWERKSTATT ist berechtigt, vom Kunden mitgeteilte Mängel nachzubessern. Gelingt die Nachbesserung innert angemessener Frist nicht, kann der Kunde Minderung geltend machen.

6.2. Bei ihrer Zusammenarbeit beachten die Parteien die gesetzlichen Bestimmungen. Für Inhalte der Arbeitsresultate trägt der Kunde die alleinige Verantwortung. Handelt SEITENWERKSTATT auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, stellt der Kunde SEITENWERKSTATT von allfälligen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.

6.3. Eine über obige Gewährleistung hinausgehende Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich wegbedungen. Insbesondere haftet SEITENWERKSTATT nicht für indirekte oder Folgeschäden. In allen Fällen bleibt die Haftung jedenfalls auf die Gesamtvergütung des jeweiligen Einzelauftrages beschränkt.

6.4. SEITENWERKSTATT informiert den Kunden auf Verlangen schriftlich über den Projektfortschritt und bei Vergütung nach Aufwand über das Verhältnis zwischen offerierten und aufgelaufenen Kosten, sobald dieses einen Wert von 80% übersteigt.

6.5. SEITENWERKSTATT informiert den Kunden rechtzeitig über Schwierigkeiten, welche eine vertragsgemässe Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.

6.6. SEITENWERKSTATT kann für die Ausführung einzelner Leistungen Dritte beiziehen, wobei sie für das Arbeitsergebnis wie für eigene Leistungen verantwortlich bleibt.

6.7. Für Lieferungen und/oder Leistungen von Drittparteien aus dem Netzwerk von SEITENWERKSTATT, die separat mit dem Kunden abrechnen, wie Designer, Texter, Programmierer, CMS- oder Internetprovider etc. übernimmt SEITENWERKSTATT keine Haftung.

6.8. Der Kunde haftet für sämtliche Inhalte von Auftragsarbeiten. Durch die Erteilung des Auftrages gewährleistet der Kunde, dass ihm die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Rechte (Urheber- bzw. Nutzungsrechte) an den eingelieferten Werken (Bilder, Texte, Audio, Video, etc.) zustehen und durch deren Bearbeitung und Verwendung keine immateriellen Rechte Dritter verletzt werden. Falls durch die Verwendung, Bearbeitung oder Verbreitung solcher Werke fremde Urheber- bzw. Nutzungsrechte verletzt werden, haftet der Kunde und wird SEITENWERKSTATT auch die Kosten zur Abwehr und Befriedigung von entsprechenden Ansprüchen Dritter ersetzen. SEITENWERKSTATT hat das Recht, die Verbreitung von Inhalten bei denen diese Gefahr besteht, zu verweigern.

6.9. SEITENWERKSTATT haftet für die Funktionen von Arbeitsresultaten im Umfeld, welche bei Aufragserteilung, bzw. Beginn der Dienstleistung vorherrschte. Ist die Funktion oder Kompatibilität durch nachfolgende Veränderung des Umfeldes wie zum Beispiel neue Hardware, Industrie-Standards, Online-Plattformen (namentlich Social Media) oder Software (auch Versionen von Betriebssystemen, Server- und Automations-Programmen, Client-Anwendungen und Web-Browsern) nicht mehr gewährleistet, übernimmt SEITENWERKSTATT keine Haftung. Aufwände für allfällige Anpassungen oder Neuentwicklungen der entsprechenden Arbeitsresultate werden vollständig vom Kunden vergütet.

6.10. SEITENWERKSTATT haftet nicht für Schäden aus der Nichterfüllung von Verpflichtungen des Kunden gegenüber Dritten, sowie indirekten oder mittelbaren Schäden, inkl. Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter.

6.11. Vorbehalten bleiben Mängel am ganzen oder an Teilen des Arbeitsresultates für welche SEITENWERKSTATT nicht einstehen kann, weil sie auf direkte oder indirekte Anweisung des Kunden handeln musste.

6.12. Für Arbeitsresultate gibt SEITENWERKSTATT keine Erfolgsgarantien ab, noch werden solche gegen Erfolgshonorare angeboten.

6.13. SEITENWERKSTATT übernimmt keine Haftung für Mehrkosten bedingt durch Mehrleistung auf Wunsch des Kunden, bei Preisänderungen am Markt, bei branchenüblichen Mehrlieferungen, sowie bei Konzeptänderungen durch den Kunden.

6.14. SEITENWERKSTATT übernimmt keine Haftung für Belangen in Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, nimmt jedoch den Datenschutz und die Datenverarbeitung gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sehr ernst. Es wird auf die separate Datenschutzerklärung verwiesen.

7. Termine

7.1. In der Regel werden keine Lieferzeiten unter 5 Arbeitstagen ab Briefing bis Lieferung vereinbart. Kürzere Lieferzeiten können von SEITENWERKSTATT abgelehnt werden.

7.2. Genannte Liefertermine sind nur aufgrund eindeutiger, schriftlicher Vereinbarung und unter Berücksichtigung der Machbarkeit verbindlich. Solche Termine verlängern sich angemessen

  • wenn der Kunde die für die Ausführung benötigten Informationen nicht rechtzeitig, bzw. vollständig bekannt gibt;

  • wenn der Kunde mit seinen Arbeiten oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist;

  • wenn der Kunde vereinbarte Zahlungsfristen und Zahlungskonditionen (z.B. das rechtzeitige Bezahlen von Lizenzkosten) nicht einhält;

  • wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens von SEITENWERKSTATT liegen, wie Naturereignisse, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, verspätetet oder fehlerhafte Zulieferungen oder behördliche Massnahmen

7.3. Allfällige Mängel an den Arbeitsresultaten müssen innerhalb von 10 Tagen schriftlich gerügt werden, ansonsten gelten die erbrachten Dienstleistungen als in Ordnung und genehmigt.

7.4. Bleibt der Kunde mit der Bezahlung der von SEITENWERKSTATT gestellten Rechnungen trotz schriftlicher oder mündlicher Mahnung durch SEITENWERKSTATT mehr als 30 Tage in Rückstand, gerät der Kunde in Konkurs oder wird er zahlungsunfähig, ist SEITENWERKSTATT zur sofortigen Auflösung der Zusammenarbeit berechtigt, was sie dem Kunden bei Gebrauch schriftlich mitzuteilen hat. Hierbei finden die Bestimmungen über die Nutzungsrechte sinngemäss Anwendung.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Allfällige Anhänge sind aufzuführen und bilden die Gesamtheit der zwischen den Parteien getroffenen, rechtlich relevanten Vereinbarungen.

8.2. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart werden und einen ausdrücklichen Hinweis darauf enthalten, dass hierdurch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert oder ergänzt werden. Auf dieses Formerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

8.3. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollen in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.

8.4. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterstehen dem Schweizerischen Recht.

8.5. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Gerichte der Stadt Zürich.

Erlenbach, 1. Januar 2022